19.05.2024

Betriebliche Vorsorge


Was ist die betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Leistung des Arbeitgebers. Sie kann eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umfassen.

Für wen ist die betriebliche Altersversorgung geeignet?

Die betriebliche Altersversorgung ist für alle Arbeitnehmer geeignet. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Teil des Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren.

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

Es gibt fünf verschiedene Formen - so genannte Durchführungswege - der betrieblichen Altersversorgung:

  • Direktzusage des Arbeitgebers
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung

Die betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung direkt aus ihrem Bruttoeinkommen zu finanzieren - das sichert Steuervorteile. Diese steuerliche Förderung gilt in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung jedoch nur, wenn die Vorsorgesparer später eine lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersversorgung beziehen. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können sie sich aber zu Beginn der Rente als Einmalbetrag auszahlen lassen. Bei der Pensionskasse und der Direktversicherung gibt es eine zusätzliche Option: Wer ein Kapitalwahlrecht vereinbart hat, kann sich statt einer lebenslangen Rente das gesamte Kapital auf einmal auszahlen lassen. Doch dieses Kapitalwahlrecht sollte man erst innerhalb von 12 Monaten vor Beginn der Rente nutzen. Denn falls man es bereits während der Ansparphase ausübt, verliert man die Steuervorteile für die künftigen Beiträge.

Wie wird die durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung gefördert?

Der Staat fördert die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung zweifach: Für Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze [Glossar] in der gesetzlichen Rentenversicherung - 2008 sind das 2.544 Euro [Glossar] - fallen keine Sozialabgaben an. Zusätzlich gibt es steuerliche Vorteile, die sich je nach Form der betrieblichen Altersversorgung und dem Zeitpunkt der Versorgungszusage unterscheiden.
 
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